creole – der Wettbewerb für globale Musik – lädt Bands und Ensembles ein, die Musikkulturen zusammenbringen und für die kulturelle Vielfalt von heute stehen. Der Landeswettbewerb in NRW sucht Bands und Ensembles aus Nordrhein-Westfalen, die diese Vielfalt mit ihrem besonderen Profil bereichern. Die beiden besten Bands erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 3.000 Euro. Zwei Bands werden zudem für eine Saison in den Förderkatalog „Musikkulturen“ der Kultursekretariate aus NRW aufgenommen.
Termine
• Bewerbungsfrist: 30.06.2026
• Bekanntgabe der Vorjury-Entscheidung: bis Anfang August
• Wettbewerb: 25.–26. September 2026, domicil, Dortmund
Wettbewerbsbedingungen
creole NRW ist ein Musikwettbewerb für die von transkulturellen Einflüssen geprägte Musikszene. Populäre Musik aus unterschiedlichen Epochen und Regionen, mit Jazz, elektronischen Klängen, Hiphop und avantgardistischer Neuer Musik verschmolzen, wird auch in NRW in spannenden Verbindungen präsentiert. Der Wettbewerb richtet sich an alle Gruppen, die sich in ihrer Musik der Grenzüberschreitung, transkulturellen Verknüpfung und interkulturellen Begegnung widmen. Dabei verzichtet er bewusst auf eine Trennung zwischen der Bearbeitung europäischer und außereuropäischer Musikkulturen. Der Wettbewerb sucht die Vielfalt der Musiktraditionen, gleichzeitig sucht er die Virtuosen der neuen Musiksprachen.
Teilnehmende
Der Wettbewerb richtet sich altersunabhängig ausschließlich an Musikgruppen bzw. Bands, die in einer eindeutig benannten und eingespielten Besetzung auftreten. Die Musiker*innen sollen als semiprofessionelle oder professionelle Musiker*innen wirken und müssen über entsprechende Konzerterfahrungen verfügen. Als Zulassungskriterien für creole NRW gelten:
- dass die Musiker*innen der sich bewerbenden Gruppen überwiegend ihren Wohnsitz in NRW haben,
- dass die Musik der Gruppen im weiten Bereich populärer Musik angesiedelt ist,
- dass sich die Gruppen in ihrer Musik eindeutig erkennbar und benennbar mit einer oder mit verschiedenen regionalen Musikkulturen auseinandersetzen (z. B. durch spezifische Instrumente, Rhythmen, Klangbilder, Stimm- und Instrumentaltechniken)
Mehrfachbewerbungen sind regelwidrig, d. h. ein Ensemble darf sich nicht mit verschiedenen Projekten bewerben.
Ausschlusskriterien
Von der Teilnahme an creole NRW sind ausgeschlossen:
- Solo-Musiker*innen und Chöre,
- Ensembles, die sich eindeutig und ausschließlich der (europäischen und außereuropäischen) klassischen Musik zuordnen,
Bewertungskriterien
creole NRW liegen folgende Kriterien für die Bewertung der künstlerischen Leistung der Teilnehmende zugrunde:
- musikalische Konzeption (Komposition, Arrangement, Stilsicherheit),
- musikalische Kreativität bzw. Originalität,
- musikalische Qualität der Umsetzung (Virtuosität der Musiker*innen, Ausgeglichenheit der Besetzung)
- Auftrittsdramaturgie, Vielschichtigkeit des Repertoires,
- Charisma der Musiker*innen, der Gruppe, Performance-Qualität, Erscheinungsbild.
Bewerbung und Bewerbungsunterlagen
Für eine Bewerbung zu creole NRW sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular mit:
o Links zu mind. 3 und max. 5 Hörbeispielen, Spielzeit mind. 15 Minuten
o 1 bis max. 2 Videomitschnitte eines Livekonzerts
o Bandbio / Beschreibung des musikalischen Konzepts
o Auflistung der bisherigen Bühnenauftritte
o Informationen zu den beteiligten Musiker*innen - Aktuelles Bandfoto als jpg-Dateien (max. 2 MB)
Die Hörbeispiele müssen wesentliche Charakteristika der bearbeiteten Musiktradition(en)aufweisen und die Stilistik, das Repertoire und die personelle und instrumentale Zusammensetzung der Gruppe korrekt widerspiegeln. Die Besetzung des Demos muss somit der Besetzung der Live-Performance beim Wettbewerb entsprechen.
Auskunft erteilt Abhilash Arackal, E-Mail: creole(at)lmr-nrw.de
Ablauf des NRW-Wettbewerbs
Die Bewerber*innen reichen ihre Unterlagen ein. Eine Vorjury, die mit Fachleuten der regionalen Musikszene besetzt ist, wertet die eingereichten Unterlagen aus und trifft eine Auswahl von Bewerber*innen, die zu den öffentlichen Wettbewerbskonzerten eingeladen werden. Die Vorjury schlägt auch dem Beirat Musikkulturen der beiden Kultursekretariate aus NRW vor, welche beiden Bands in den Förderkatalog der nächsten Saison aufgenommen werden sollen. Entscheidend für die Auswahl ist, dass die ausgewählten Ensembles in den vorgelegten Video- und Tondokumenten einen semiprofessionellen oder professionellen Auftritt und gute Konzertqualität erwarten lassen. Bei der Auswahl stützt sich die Jury auf die Hörbeispiele und Bewerbungsunterlagen und auf eigene Kenntnis der Szene.
Die Wettbewerbskonzerte
Die von der Vorjury eingeladenen Bands bekommen im Rahmen von öffentlichen Wettbewerbskonzerten die Gelegenheit zu einem 20-minütigen Auftritt vor Publikum und vor einer überregional besetzten Jury. Dieser Auftritt ist die Grundlage für die Wahl der Preisträger*innen durch die Wettbewerbsjury. Für den Wettbewerb berufen die Veranstalter eine überregionale Jury ein. Die Mitglieder der Jury sind renommierte, international erfahrene Expert*innen als Journalist*innen, Veranstalter*innen, Multiplikator*innen oder als Musiker*innen. Die Jury ist in ihrer Entscheidung auf Grundlage der Auswahlkriterien allein dem eigenen Urteil verpflichtet. In Wahrnehmung ihrer Aufgabe trägt sie die Verantwortung, dass als Preisträger*innen nur musikalisch auffallend gute, konzertreife Gruppen gekürt werden. Tritt in einer Abstimmung der Jury eine Patt-Situation ein, entscheidet die/der Jury-Vorsitzende. Sollten sich im Kreis der Bewerber*innen entsprechend einem allgemeinen Standard für semiprofessionelle bzw. professionelle Auftritte nicht genügend qualifizierte und preiswürdige Ensembles finden, ist die Jury in Wahrnehmung ihrer fachlichen Verantwortung frei, auch weniger als zwei Ensembles auszuwählen.
Weitere Wettbewerbsregeln
Die Zahl der Einladungen zu den Wettbewerbskonzerten ist auf zehn Bands begrenzt. Im Rahmen vergleichbarer Qualität soll die Diversität der Musiklandschaft bei der Einladung zur Teilnahme an den öffentlichen Wettbewerbskonzerten berücksichtigt werden. Der Rechtsweg zur Anfechtung der Entscheidung ist ausgeschlossen. Die Vorjury und die Jury des Wettbewerbs sind nicht verpflichtet, ihre Entscheidungen zu begründen. Über den Prozess der Entscheidungsfindung sind die Mitglieder zum Schweigen verpflichtet. Jedes einzelne Mitglied hat die in interner Abstimmung getroffenen Entscheidungen der Jurys mitzutragen. Die/der Juryvorsitzende vertritt die Entscheidungen der Jurys in der Öffentlichkeit. Die beiden besten Bands erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 3.000 Euro. Zwei Bands werden zudem für eine Saison in den Förderkatalog „Musikkulturen“ der Kultursekretariate aus NRW aufgenommen, aus dem die Mitgliedsstädte die Bands zu subventionierten Bedingungen für
Konzerte buchen können.
Veranstalter
creole NRW ist eine Veranstaltung des Landesmusikrats NRW in Kooperation mit dem Kulturbüro der Stadt Dortmund und dem domicil Dortmund, in Verbindung mit den Kultursekretariaten aus NRW (Musikkulturen), gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
Grafik: creole NRW