Kultursekretariat NRW Gütersloh

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: https://www.kultursekretariat.de  

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Elemente und Inhalte sind noch nicht barrierefrei und werden schnellstmöglich angepasst.

 

Alternativtexte

Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Bilder werden derzeit bearbeitet und ergänzt. Wir bemühen uns um eine schnelle Umsetzung.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.1.1a, 9.1.1.1b, des BIK BITV-Selbsttests

 

HTML-Strukturelemente

HTML- Strukturelemente für Überschriften, Listen und Zitate werden nicht immer zweckgemäß verwendet, was derzeit bearbeitet wird.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.3.1a, 9.1.3.1b, 9.1.3.1c des BIK BITV-Selbsttests

 

Eingabefelder zu Nutzerdaten

Bei einigen Formulardaten-Feldern wurden keine autocomplete-Werte definiert. Zudem werden manche Formularelemente nicht beschriftet, was ebenfalls nachgeholt wird.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.3.5 und 9.3.3.2 des BIK BITV-Selbsttests.

 

Kontraste

Derzeit prüfen und überarbeiten wir alle Elemente, bei denen der Kontrast nicht ausreicht.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.4.3., 9.1.4.11 des BIK BITV-Selbsttests.

 

Umbrechende und abgeschnittene Inhalte

Inhalte brechen teilweise um oder werden abgeschnitten. Dies ist in Bearbeitung.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.4.10 und 9.1.4.12 des BIK BITV-Selbsttests.

 

Navigation mit der Tastatur

Die Navigation der Webseite mit der Tastatur funktioniert noch nicht einwandfrei und wird aktuell angepasst. Zudem werden alternative Eingabemodalitäten verbessert.
Bezugnehmend auf die Prüfschritte 9.1.4.13, 9.2.1.1., 9.2.1.2, 9.2.1.4 , 9.2.2.2, 9.2.4.1, 9.2.4.3, 9.2.4.7 und 9.2.5.1 des BIK BITV-Selbsttests.

 

Benutzerdefinierte Einstellungen

Benutzerdefinierte Einstellungen werden nur teilweise übernommen (nur Schriftart und Linkfarben). Das wird aktuell angeglichen.
Bezugnehmend auf den Prüfschritt 11.7 des BIK BITV-Selbsttests.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Februar 2023 erstellt. Die Vereinbarkeit der Webpräsenz mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von uns durchgeführten WCAG/BITV-Selbstbewertung.

Über das untenstehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird von unseren Mitarbeiter*innen bearbeitet. Die mit Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.

Feedback

Durchsetzungsverfahren

Über das obenstehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen. 

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit unseren Mitarbeiter*innen ist nicht möglich?

Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Antrag (PDF) aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.

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