Ab dem 1. Januar 2026 gilt bei allen vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Projekten die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich. Die Honoraruntergrenzen basieren auf der Empfehlung einer von der Kulturministerkonferenz einberufenen Expertenkommission und werden einer Matrix festgehalten, in der den Kunstsparten typische künstlerische Berufe förderfähigen Tätigkeiten zugeordnet werden. Neben einem Basishonorar fließen die variablen Kriterien „Umfang der Tätigkeit“ und „Wirtschaftskraft des Veranstalters/ Auftraggebers bzw. geplante Veranstaltungsgröße“ in die Berechnung ein.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hat nunr eine FAQ-Sammlung veröffentlicht, in der zentrale Fragen zur Anwendung der Honorarmatrix beantwortet werden.