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Projektaufruf: Zusammenhalt in Vielfalt

Kunst- und Kulturprojekte am Aktionstag

Wir laden Kommunen, Vereine und Institutionen dazu ein, sich 2026 an dem Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ der Initiative kulturelle Integration (IKI) zu beteiligen. Für Kunst- und Kultur-Projekte und -Aktionen, die ein Zeichen für kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhalt setzen und die am 21. Mai 2026 in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh geplant sind, kann eine Förderung beantragt werden. (Für die Antragstellung ist ein Login erforderlich. Bitte registrieren Sie sich, sollten Sie noch keinen Zugang haben). 

Die Bewerbungsfrist für eine Förderung geplanter Aktionen und Projekte endet am 17. April 2026.

Für Projekte im Zusammenhang mit dem Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ kann ein Festbetrag in Höhe von max. 1.500 Euro beantragt werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). 

Weitere Informationen finden Sie im Projektaufruf zum Download oder nachfolgend.

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Die Initiative kulturelle Integration (IKI) plant am 21. Mai 2026 erstmals einen Aktionstag unter der Überschrift „Zusammenhalt in Vielfalt“

Der Aktionstag wird dezentral umgesetzt, unter Federführung der jeweiligen Organisationen vor Ort. IKI-Aktionspartner können zum Aktionstag die unterschiedlichsten Veranstaltungsformate realisieren. Der Deutsche Kulturrat unterstützt den Aktionstag von zentraler Seite u. a. durch eine Wort-Bild-Marke, Materialien und Social Media-Beiträge.

Weiterführende Informationen zur IKI finden Sie auf der Projektwebseite.

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh regt an, sich an dem Aktionstag zu beteiligen und die Botschaft des Aktionstags damit noch stärker zum Leuchten zu bringen. Für Kunst- und Kultur-Projekte und -Aktionen, die ein Zeichen für kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhalt setzen und die am 21. Mai 2026 in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh geplant sind, kann eine Förderung beantragt werden. 
 

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh. Geförderte Projekte müssen in einer der Mitgliedsstädte des KS NRW GT durchgeführt werden.

Die Zusammenarbeit sowohl mit anderen Institutionen der Stadt (z.B. Schulen, Vereine, Interessensvertretungen), als auch zwischen externen und lokalen Künstler*innen ist erwünscht. Nicht gefördert werden können Formate für geschlossene Gruppen. Werden bspw. Workshops durchgeführt, muss mindestens eine öffentlich zugängliche Abschlusspräsentation der Ergebnisse stattfinden.

Künstler*innen können selbst keine Bewerbungen für ihre Projektidee einreichen. Das Gleiche gilt für Institutionen und Vereine aus Nicht-Mitgliedsstädten.
 

Was wird gefördert?

 

Folgende Projekte sind z.B. möglich:

  • Performances
  • temporäre Kunstprojekte im öffentlichen Raum
  • offene Künstlerische Dialog- und Diskursformate
  • experimentelle Kunstaktionen
  • Flashmobs

Sie können Themenfelder behandeln wie:

  • Inklusion
  • Interaktion
  • Toleranz
  • Perspektivenvielfalt

Wichtig ist, dass die Projekte …

  • im öffentlichen Raum stattfinden.
  • zeitlich begrenzt sind.
  • von einer Künstlerin / einem Künstler beziehungsweise einem Kunstkollektiv geleitet werden. Zur Beurteilung der künstlerischen Qualität ist die*der Künstler*in im Antrag zu benennen.
  • partizipativ sind.
     

Höhe und Finanzierungsart der Förderung

Für Projekte im Zusammenhang mit dem Aktionstag Kulturelle Vielfalt kann ein Festbetrag in Höhe von max. 1.500 Euro beantragt werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). 

Gemäß der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen kann Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2026 bei allen vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Projekten die auf der Honorarmatrix und den Anwendungserläuterungen basierenden Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich gelten. Zur Berechnung von Mindesthonoraren für beteiligte selbstständige, professionelle Künstler*innen wird der Honorarrechner der Stadt Dortmund empfohlen. Die Mindesthonorare stellen keine Begrenzung nach oben dar – eine höhere Vergütung wird explizit begrüßt. 

Sollten die projektbezogenen Ausgaben Investitionen beinhalten (bspw. Kauf von Technik oder Mobiliar), ist die Notwendigkeit ebenjener im Antrag explizit zu erläutern, sodass die Förderfähigkeit geprüft werden kann.
 

Wie kann man sich bewerben?

Schicken Sie zunächst eine E-Mail mit Ihrer Interessensbekundung an kultursekretariat-nrw(at)guetersloh.de

Reichen Sie Ihren Antrag mit Projektbeschreibung und einem Kostenplan für Ihr Projekt frühestmöglich, spätestens aber bis zum 17. April 2026 über den Antragslink ein, den Sie von der Geschäftsstelle des Kultursekretariat NRW Gütersloh erhalten. Eine Förderzu- oder absage erhalten Sie umgehend nach Prüfung Ihres Antrags.

Bitte beachten Sie, dass die Projekte erst mit Eingang des Antrags und eines erteilten Vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZM) begonnen werden dürfen.
 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie 

Antje Welz (Kultursekretariat NRW Gütersloh)
Telefon: 05241-21184-0

Antje.welz(at)guetersloh.de 

 

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