Ab sofort sind Bewerbungen für das neu aufgelegte Förderprogramm #ARTinprogress 2026 möglich. (Für die Bewerbung ist ein Login erforderlich. Bitte registrieren Sie sich, sollten Sie noch keinen Zugang haben).
Die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar 2026.
Von der Jury ausgewählte Projekte in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 3.000 €gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich. Bei kommunalen Projektträgern beträgt dieser 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der Gesamtausgaben. Investive Ausgaben und Catering sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie im Projektaufruf 2026 zum Download oder nachfolgend.
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Projektaufruf
Die digitale Transformation hat längst auch die Kultur erreicht. Sie lädt in neue Erfahrungsräume ein, erweitert die Perspektiven auf die Kunst und fordert zum Umdenken etablierter Kulturtechniken auf. Für die Kunstproduktion und auch für die Kulturvermittlung eröffnen sich damit spannende Experimentierfelder und bisher wenig genutzte Wege, das Publikum zu erreichen und mit Menschen zu interagieren. Waren Zuschauer*innen früher häufig passive Beobachter*innen, bieten sich nun durch digitale und hybride Formate vielfältige Möglichkeiten, das Publikum in den kreativen Entstehungsprozess einzubeziehen: Theaterstücke entstehen an der Schnittstelle zum Gaming, neue Dimensionen eines Kunstwerkes können in Augmented Reality erfahren werden, musikalische Kompositionen werden visualisiert ... Das analoge und digitale Kunst- und Kulturerlebnis verbindet sich. Insbesondere die rasanten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz bieten zahlreiche innovative Möglichkeiten der Kunstproduktion und werfen spannende gesamtgesellschaftliche Fragen auf.
Über das Programm #ARTinprogress fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die innovative digitale Wege beschreiten, um Kunst- und Kulturformate neu zu denken. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf Formate gesetzt, die eine Interaktion mit dem Publikum ermöglichen – vor Ort und/oder digital.
Durch partizipative Digitalprojekte erfahren Teilnehmer*innen Kunst und Kultur auf spielerische Art und Weise. Leicht zugängliche Angebote an möglichst vielen Orten in der Stadt und im digitalen öffentlichen Raum schaffen dabei einerseits eine generationsübergreifende Akzeptanz für die digitale Transformation und motivieren zur Auseinandersetzung mit komplexen digitalen Themen. Andererseits werden Menschen, die bisher wenig Berührung mit dem analogen Kulturangebot ihrer Stadt haben, durch ein Angebot mit digitalem Schwerpunkt erreicht.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh. Geförderte Projekte müssen in einer der Mitgliedsstädte des KS NRW GT durchgeführt werden.
Die Zusammenarbeit sowohl mit anderen Institutionen der Stadt (z.B. Schulen, Vereine, Interessensvertretungen), als auch zwischen externen und lokalen Künstler*innen ist erwünscht. Nicht gefördert werden können allerdings Formate für geschlossene Gruppen. Werden bspw. Workshops durchgeführt, muss mindestens eine öffentlich zugängliche Abschlusspräsentation der Ergebnisse stattfinden.
Künstler*innen können selbst keine Bewerbungen für ihre Projektidee einreichen. Das Gleiche gilt für Institutionen und Vereine aus Nicht-Mitgliedsstädten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können zum Beispiel
- Experimentelle Projekte, die den analogen und digitalen öffentlichen Raum verbinden
- Partizipative Formate (keine rein medienpädagogischen Projekte!)
- Die Erprobung neuer Schnittstellen für die Kunstproduktion (z.B. Gaming)
- Künstlerische Projekte zu aktuellen Fragestellungen zu KI und Kunst
- Film- und Audio-Projekte mit künstlerischem Inhalt
- Multimediale oder experimentelle Kunst
- Spartenübergreifende Projekte
Wichtig ist, dass die Projekte…
- von einer Künstlerin / einem Künstler beziehungsweise einem Kollektiv geleitet werden. Zur Beurteilung der künstlerischen Qualität ist die*der Künstler*in in der Bewerbung zu benennen.
- zeitlich begrenzt sind.
- ein stadt- oder zeitaktuelles Thema bearbeiten.
- in einer der Mitgliedsstädte des KS NRW GT stattfinden.
Großveranstaltungen, Festivals und andere Veranstaltungen, von denen das #ARTinprogress-Projekt nicht deutlich abzugrenzen ist, sind nicht förderfähig. Projekte, die bereits 2020 oder 2021 im Rahmen des Programms #nrwzeigtkultur, bzw. 2025 im Rahmen des Förderprogramms #ARTinprogress gefördert wurden, können nur in begründeten Ausnahmefällen eine erneute Förderung erhalten.
Höhe und Finanzierungsart der Förderung
Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 3.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben).
Gemäß der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen kann Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.1.2026 bei allen vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Projekten die auf der Honorarmatrix basierenden Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich gelten. Zur Berechnung von Mindesthonoraren für beteiligte selbstständige, professionelle Künstler*innen wird der Honorarrechner der Stadt Dortmund empfohlen. Die Mindesthonorare stellen keine Begrenzung nach oben dar – eine höhere Vergütung wird explizit begrüßt.
Sollten die projektbezogenen Ausgaben Investitionen beinhalten (bspw. Kauf von Technik oder Mobiliar), ist die Notwendigkeit ebenjener im Antrag explizit zu erläutern.
Wie kann man sich bewerben?
Reichen Sie die Online-Bewerbung mit Projektskizze und einem vorläufigen Kostenplan für Ihr #ARTinprogress-Projekt bis zum 31. Januar 2026 über das Bewerbungsformular auf der Website des Kultursekretariats ein. Die Projektskizze sollte einen deutlichen Bezug zu den Förderkriterien aufweisen (s. oben: „Was wird gefördert?“).
Wie und bis wann werden die Projekte ausgewählt?
Alle eingereichten Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist von einer Jury gesichtet. Entscheidend für die Auswahl ist zum einen die Qualität der Beiträge, zum anderen wird eine möglichst breitgefächerte Palette an künstlerischen Perspektiven und Herangehensweisen angestrebt. Sollte Ihr Projekt nach positivem Jury-Votum gefördert werden können, ist eine Beantragung der Fördermittel über die Website des Kultursekretariats möglich. Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass die Projekte erst mit Eingang des Antrags und eines erteilten Vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZM) begonnen werden dürfen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der Website des Kultursekretariats gibt es umfangreiche Informationen zum KS NRW GT, den Förderprogrammen und Projekten. Auch die Dokumentationen zu den Projekten aus den Jahren 2020, 2021 (damals unter dem Namen #nrwzeigtkultur) und 2025 finden Sie dort.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie
Antje Welz
Kultursekretariat NRW Gütersloh
Telefon: 05241-21184-0
antje.welz(at)guetersloh.de
Foto: Dietmar Rabich