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SPIELRAUM – 3. Projektaufruf

Bewerbungszeitraum: 1. April bis 31. Mai 2024

Wir freuen uns auf durchdachte Bewerbungen und Projekte, mit denen die Sichtbarkeit der Bespieltheater in Kooperation mit Gruppen, Kollektiven und Einzelkünstler*innen der professionellen Freien Szene zielführend gesteigert wird. Das vollständige Förderprogramm sowie eine Übersicht der Merkmale, die ein Bespieltheater kennzeichnen finden Sie im Anschluss an den Aufruf sowie zum Download als PDF (nicht barrierefrei).

Im 3. Aufruf finden Projekte mit folgenden Schwerpunkten besondere Beachtung:

  • Neuer Zirkus
  • Vermittlung – Öffentlichkeitsarbeit – Audience Development
  • Strategische Weiterentwicklung
    Im Anschluss an bereits geförderte Projekte sind Bewerbungen mit Maßnahmen zur Verstetigung möglich, wenn die Effekte des Pilotprojektes evaluiert und die, mit der beabsichtigten Verstetigung verbundene, Perspektiven dargestellt werden können.

Im Juni 2024 wählt die SPIELRAUM-Jury die für eine Förderung zu empfehlenden Projekte aus.

Nach Erhalt der Zusage haben die Bewerber*innen bis zum 31. Juli 2024 Zeit für die Antragstellung.

 

Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf freut sich die SPIELRAUM-Projektkoordinatorin Beate Brieden auf einen Anruf oder eine E-Mail.

 

Informationen zum Förderprogramm

Präambel

Die dichte „Bespieltheater“-Landschaft in NRW ist bundesweit herausragend und ein gutes Beispiel für ein Netzwerk, das zur kulturellen Grundversorgung außerhalb der Großstädte und damit zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse beiträgt. Bespieltheater sind an ihrem Standort wichtige Kulturzentren und halten eine große Programmvielfalt professioneller nationaler und internationaler Produktionen vor.

Wie viele Kultureinrichtungen, stehen auch die Bespieltheater vor großen Zukunftsaufgaben, wie unter anderem in Zeiten sich wandelnder Rezeptionsgewohnheiten das Publikum zu erreichen und zu binden. Hierfür sind neben anregenden, zeitaktuellen und identitätsstiftenden Produktionen auch Strategien der Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit zentrale Arbeits- und Entwicklungsfelder. Es ist von wesentlicher Bedeutung, mit dem eigenen Programm nach außen zu strahlen und sich im Sinne der Nachhaltigkeit langfristig zu vernetzen.

Auf NRW-Ebene sind kommunale Theater, Landestheater, die professionelle Freie Szene und lokale Akteur*innen potenzielle Netzwerk-Partner. Hier gilt es Synergien zielführend zu nutzen und Ressourcen zu bündeln, um sich zukunftsfest aufzustellen.

Das Förderprogramm SPIELRAUMbietet Bespieltheatern in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh über drei Förderbausteine Unterstützung auf diesem Weg der Profilierung, Kooperation und Kollaboration. Es setzt am Vorgängerprojekt „Heimwärts“ an und fußt auf einem mehrjährigen Beteiligungsprozess im engen Austausch mit Vertreter*innen der Bespieltheater.

 

Ziele

Die übergeordnete Zielsetzung des ProgrammsSPIELRAUM ist es, Potenziale und Synergien zwischen Bespieltheatern in NRW und der professionellen Freien Szene anzubahnen und auszubauen. Qualifizierte Produktionen der Freien Szene – vorzugsweise aus NRW – sollen mit Präsentationsorten der Bespieltheater zusammengeführt werden. Zeitaktuelle und experimentelle Stücke sollen einen Platz im Programm der Häuser bekommen. Gemeinsame Projekte und Produktionen (hybrid oder spartenübergreifend) können entstehen. Neue Publikums-Gruppen werden über Vermittlungs- und Interaktionsangebote stärker auf das Programm ihres Theaters aufmerksam und zu Multiplikator*innen zu werden. Eine nachhaltige Bindung zum (neuen) Publikum soll hergestellt werden.

Die Schwerpunkte des Programms SPIELRAUM wie folgt beschrieben:

  • Ko-/Eigen- und Auftragsproduktionen fördern und zeigen
  • Vernetzung mit der professionellen Freien Szene herstellen
  • Entwicklung und Verstetigung kulturell und künstlerisch bildender Vermittlungsformate sowie die Etablierung nachhaltiger Kooperationsstrukturen
  • Entwicklung/Ausbau einer strategischen Öffentlichkeitsarbeit und des Audience Development
  • Etablierung einer synergetischen Netzwerkstruktur – Know-how Transfer

Zentrale programmbegleitende Maßnahmen zur besseren Verzahnung der professionellen Gruppen und Kollektive der Freien Szene und der Bespieltheater in NRW sowie zur Stärkung der Sichtbarkeit werden im Kultursekretariat NRW Gütersloh koordiniert:

  • Netzwerktreffen mit Vertreter*innen der Bespieltheater und der professionellen Freien Szene sowie Unterstützung bei der Anbahnung von Allianzen.
    Kooperation u.a. mit der INTHEGA, dem Landesbüro Freie Darstellende Künste, der NRW Arbeitsstelle Kulturelle Bildung, kubia, Zusammenarbeit mit Ruhr-Universität-Bochum, Universität Hildesheim, Fachhochschule Lingen, Akademie der Kulturellen Bildung Remscheid, Bundesakademie Wolfenbüttel, Kontaktpflege zu und Vernetzung von nicht organisierten freischaffenden Künstler*innen
  • Regelmäßig aktualisierte Übersicht aktueller qualitätsvoller „Freie Szene“-Produktionen (aus der Konzeptions-, Spitzen- und Exzellenzförderung des MKW)
  • Unterstützung beim Vertrieb der im Rahmen von SPIELRAUM entwickelten Produktionen
  • Gründung und Koordination von Arbeitsgruppen zu den Themen Nachhaltigkeit und Kulturvermittlung, in Zusammenarbeit mit dem Büro der Landestheater NRW und den Vermittler*innen der hier organisierten Häuser
  • Entwicklung einer strategischen Presse-, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
  • Differenzierte Evaluation der geförderten Maßnahmen

 

Zielgruppe

Das Programm SPIELRAUM richtet sich in allen Förderbereichen an Bespieltheater und – in Abstimmung mit den Kulturdezernaten – gleichwertige Einrichtungen mit entsprechenden Programmen. Bei der Jurierung soll ein Auswahlkriterium die möglichst paritätische Verteilung der Fördermittel auf Theater aller Größenordnungen sein.

Häuser und Einrichtungen – vor allem im ländlichen Raum – werden gezielt auf das Programm aufmerksam gemacht.

Alle Bewerber*innen werden bei Bedarf vor Antragstellung beraten.

 

SPIELRAUM. Bespieltheater in NRW stärken 2023-2025

Im Rahmen der Bespieltheater-Förderung in NRW startet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) ein neues, gemeinsam mit dem Kultursekretariat NRW Gütersloh (KS NRW) und einem Arbeitskreis der Bespieltheater in NRW entwickeltes Förderprogramm, das Projekte und Produktionen in NRW fördert.

Neben der Ermöglichung künstlerisch profilierender Projekte, wird mit der SPIELRAUM-Förderung dezidiert die synergetische Vernetzung von Bespieltheatern untereinander sowie mit Gruppen und professionellen Akteur*innen der Freien Szene angestrebt.

In diesem Kontext ist die qualitative und quantitative Evaluation der Vorhaben grundlegend erforderlich. Ferner sollen Formate des projektübergreifenden Know-how-Transfers entwickelt und verstetigt werden.

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh agiert in diesem Förderprogramm beratend, vermittelnd und qualifizierend (z.B. die strategische Beratung im Bereich des Audience Development, Fortbildungen zur Qualifizierung von Multiplikator*innen, Begleitung von Konzeptionsphasen, Bündelung von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit).

Ferner wird die Entwicklung eines Konzeptes zur Etablierung möglichst flächendeckender Vermittlungsangebote vorangetrieben. 

Ziel ist der Aufbau eines substantiell-dynamischen Netzwerks sowie die kollaborative Weiterentwicklung der kulturellen Angebote der Häuser, Gruppen und Kulturakteur*innen.

Antragsberechtigt sind Bespieltheater in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh.

Es stehen für die Projektförderung insgesamt rd. 400.000 Euro p.a. zur Verfügung, die sich auf die drei nachfolgenden Förderbausteine verteilen.

 

Förderbereich 1

Pass-Spielen // Programmgestaltung und Vernetzung

I. Eigen-/Ko-/Auftrags-Produktion überregional

Bespieltheater kooperieren miteinander und/oder mit Gruppen und Kollektiven der professionellen Freien Szene für die Entwicklung eines Stückes, Programmes oder Projektes, das möglichst darauf ausgerichtet sein soll, auf mehreren Bühnen in NRW oder auch im öffentlichen Raum präsentiert zu werden. Eine Kooperation von „großen Theatern“ mit „kleinen Bühnen“ ist dabei ausdrücklich erwünscht.

II. Eigen-/Ko-Produktion lokal

Auch die Entwicklung von Produktionen mit ortsspezifischer Ausrichtung zur Identifikation der Bürger*innen vor Ort mit „ihrem Theater“ sind willkommen. Hierbei können lokale Akteure (Vereine, Initiativen, Kultureinrichtungen) eingebunden werden. Die Programme sollen auf Basis einer vorangegangenen Analyse des Publikums entwickelt werden. Ausgehend von der eigenen Bühne sollen sie einen Bogen in den öffentlichen Raum schlagen und können neue Spielräume erschließen (z.B. künstlerisch geführte Spaziergänge, ausgehend vom und/oder hinführend zum Bespieltheater).

III. Fonds „Freifläche“

Innerhalb des Förderzeitraums bis 2025 können im Rahmen von Aufenthalten bis zu drei Monaten Künstler*innen oder Vertreter*innen von Gruppen und Kollektiven der Freien Szene am Standort eines Bespieltheaters residieren und gemeinsam mit dem Haus ein Vermittlungs-Projekt oder eine Produktion entwickeln. Im Mittelpunkt steht die Erhöhung der Aufmerksamkeit und Wertschätzung für das Theater in Kommune und (ländlicher) Region - auch bei neuen Publikumsgruppen – mittels künstlerischer Impulse und Interventionen.

 

Förderbereich 2

Abspielen // Produktionen On Tour

Förderfähig sind Aufführungen von bereits produzierten Stücken der Freien Szene (lokal oder überregional) oder im Förderbereich 1 entstandene Produktionen und/oder die mit einem Qualitätssiegel ausgezeichneten Produktionen der Konzeptions-, Spitzen- und Exzellenzförderung des Landes NRW. Es sollte angestrebt werden, sich zu mindestens drei Gastspielorten zusammenzuschließen, um die Produktion auf Tour zu schicken. Produktionen der NRW-Landestheater werden in der Spartenförderung des Kultursekretariats berücksichtigt.

 

Förderbereich 3

Mitspielen // Sichtbarkeit & Audience Development

I. Vermittlung

Im Bereich der Vermittlung sind zielführende Vorhaben zum Aufbau von Angeboten wie auch inhaltlich-strategisch begründete Projekte zur Weiterentwicklung bestehender Formate/Profile förderfähig. Die Maßnahmen können produktionsbegleitend (Bezug zu Förderbereich 1 oder 2) oder produktionsunabhängig konzipiert sein. Dabei werden Projekte ausdrücklich begrüßt, mit denen das Ziel verfolgt wird, neue – auf Grundlage einer vorherigen Besucher*innenanalyse identifizierte – Publika zu erreichen und langfristig zu binden. Im Besonderen soll durch die Förderung die Initiierung von Bürger*innenbühnen, Jugendclubs und Projekten, die einen erkennbar kollaborativen und diversitätsorientierten Ansatz verfolgen, ermöglicht werden. Auf die angestrebte Qualität, den konzeptionell zukunftsweisenden Ansatz des geplanten Projekts sowie Planungen zur Nachhaltigkeit, wie auch die Strategien zur Verankerung der Angebote als Querschnittsaufgabe in den Strukturen der Antrag stellenden Häusern ist dabei im Antragskonzept besonders einzugehen. Dezidiert gewünscht sind Projekte, die Maßnahmen zur Ansprache, Gewinnung und Qualifizierung von Multiplikator*innen und Akteur*innen in kooperierenden Einrichtungen (z.B. der Offenen Jugendarbeit, Schulen) abbilden. So denn erforderlich, können fachkompetente und professionell agierende Kulturakteur*innen projektbezogen engagiert werden. Dabei können die Vermittler*innen der Landestheater berücksichtigt werden.  

II. Konzertierte Aktionen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit

Unter diesem Baustein können sich mehrere Theater zu einer gemeinsamen Kampagne der Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung ihrer Sichtbarkeit – beispielsweise durch einen gemeinsamen thematischen Schwerpunkt – zusammenschließen. Denkbar sind gemeinsame Projekte im Bereich Print, Foto, Film, Social Media oder des Audience Development sein. Hierbei kann die Kooperation entweder zwischen mehreren Bespieltheatern oder zwischen Bespieltheater, der professionellen Freien Szene und/oder anderen qualifizierten Akteur*innen erfolgen. Im Antragskonzept ist die Aufgabenteilung innerhalb der Kooperation darzustellen. Auf einen möglichst nachhaltigen (langlebigen und umweltschonenden) Einsatz von Materialien ist hierbei zu achten. Ein Auswahlkriterium ist das Verstetigungspotential des Kooperationsprojektes. Externe Kräfte können im Bereich des strategischen Marketings, der Kommunikation, des Audience Development und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit projektbezogen engagiert werden.

 

Inklusion, Diversität und Teilhabe

In allen Förderbereichen, werden Anträge für qualitativ überzeugende Projekte bevorzugt berücksichtigt, die ein begleitendes Konzept zur Teilhabe und Barrierefreiheit beinhalten, für das in der Ausgabenplanung entsprechende Mittel vorgesehen sind. Gleiches gilt für die Implementierung eines Awareness Teams.

 

Formalia

I. Antragsberechtigung. Wer kann gefördert werden?

Alle Bespieltheater/Gastspielbühnen und vergleichbare Kultureinrichtungen (in privater oder kommunaler Trägerschaft) ohne eigenes Ensemble, deren Sitz in einer Mitgliedsstadt des Kultursekretariats NRW liegt, sind antragsberechtigt*. Die Förderung (Festbetragsfinanzierung) beträgt maximal 80 % (bei gemeindlichen Trägern) und 90 % (bei außergemeindlichen Trägern). Ein Eigenanteil i.H. von 20% resp. 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben muss eingebracht werden. Bei privaten Trägern kann der Eigenanteil über bürgerschaftliches Engagement (fiktive Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeit mit bis zu 15 Euro/Stunde) eingebracht werden. Die Gesamtsumme ehrenamtlichen Engagements darf 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

II. Antragsverfahren. Wie kann man sich bewerben?

Bewerbungen mit inhaltlicher Darstellung des Projekts, Angabe der Kooperationspartner aus der Freien Szene und dem Finanzierungsplan können in den Zeiträumen des jeweiligen Projektaufrufs über das Online-Portal des Kultursekretariats eingereicht werden. Die Projektaufrufe erfolgen auf Basis der verfügbaren Landesmittel.

III. Auswahlkriterien der Jury

  • Bezug zu einem oder mehreren der o.g. Förderbereiche
  • Künstlerische Qualität und ein schlüssiges wie auch überzeugendes Gesamtkonzept
  • Erschließung möglichst neuer Kooperationen mit der professionellen Freien Szene (vorzugsweise aus NRW), anderen Bespieltheatern, Bildungseinrichtungen
  • Konzeptionelle Einbettung des Projektes in das Profil des antragstellenden Hauses
  • Zielführende Strategien der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Künstlerisch und kulturell bildende Vermittlungsformate
  • Etablierung der Vermittlung als Querschnittsaufgabe
  • Verhältnismäßigkeit zwischen beschriebenen Maßnahmen und Ausgabenplanung
  • Nachhaltigkeit (Inhalt/Ressourcen)
  • Perspektiven

Mit einem positiven Jury-Votum werden die betreffenden Projektträger dazu aufgefordert, auf Grundlage ihrer Bewerbung einen formellen Antrag über das Online-Portal des Kultursekretariats einzureichen.

Mit Antragstellung ist die Genehmigung zur Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns offiziell erteilt. Vor Antragstellung darf mit dem Projekt nicht begonnen worden sein.

 

IV. Mehrjährige Projektlaufzeit

Projekte können innerhalb des Förderzeitraums bis 2025 mehrjährig entwickelt werden. In allen Förderbereichen kann ein Durchführungszeitraum maximal bis zum 31.12.2025 beantragt werden. Für jedes geförderte Projektjahr ist ein Zwischenbericht zu erstellen.

 

V. Projektbezogene Beschäftigungsverhältnisse
Externe Akteur*innen der professionellen Freien Szene/Freelancer können projektbezogen auf Basis von Honorar-, Werk- und befristeten sozialversicherungspflichtigen Verträgen beschäftigt werden.
Die Verträge bereits in Teilzeit Beschäftigter können begründet erweitert werden, wobei die zu übernehmenden Aufgaben im Änderungsvertrag klar benannt und die entsprechenden Arbeitszeiten (in Abgrenzung zum bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnis) erfasst und inhaltsbezogen zu dokumentieren sind.
Dabei ist sicherzustellen, dass die Tätigen ausschließlich auf die Maßnahme bezogene Aufgaben übernehmen, die für die Erreichung von Zweck und Ziel der Zuwendung unabdingbar sind.

 

VI. Mitwirkung

Mit der Förderung der Projekte ist die verpflichtende Mitwirkung im SPIELRAUM-Netzwerk verbunden. Hierzu zählen beispielsweise die Teilnahme an Netzwerktreffen, die Ermöglichung des Know-how-Transfers, die Evaluation der Projekte und die Bereitschaft zum kollegial-fachlichen Austausch auf Augenhöhe.

 

 

Kontakt

Kultursekretariat NRW Gütersloh

Beate Brieden | Projektkoordination
Kirchstraße 21 ∙ 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 21184-17

Beate.brieden(at)guetersloh.de

 

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