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Projektaufruf: Stadtbesetzung 2026

Offenheit. Begegnung. Kommunikation 

Ab sofort sind Bewerbungen für die Stadtbesetzung 2026 möglich. (Für die Bewerbung ist ein Login erforderlich. Bitte registrieren Sie sich, sollten Sie noch keinen Zugang haben). 

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2026.

Von der Jury ausgewählte Kunstprojekte in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 3.750 €gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich. Bei kommunalen Projektträgern beträgt dieser 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.  

Weitere Informationen finden Sie im Projektaufruf 2026 zum Download oder nachfolgend.

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Projektaufruf

Das vom Kultursekretariat NRW Gütersloh ins Leben gerufene und vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Programm Stadtbesetzung ist ein flexibler Rahmen für temporäre künstlerische Interventionen im öffentlichen Raum. Zentrale Elemente sind dabei die kreative Aneignung des Stadtraums vor dem Hintergrund großer Gesellschaftsthemen und die – teilweise unerwartete und überraschende – Interaktion mit dem Publikum. Es zeichnet sich künstlerisch durch einen experimentellen, ergebnisoffenen, häufig partizipativen und/oder performativen Ansatz aus. Zum Wesenskern der geförderten Projekte zählt, dass sie nicht auf den „geschützten Raum“ etwa eines Museums oder einer Galerie angewiesen sind. Stattdessen verorten sie sich getreu dem Motto des Programms, „Offenheit. Begegnung. Kommunikation“, ganz bewusst im öffentlichen Raum, nutzen ihn als Spielfläche, suchen sich hier ihr vielfältiges und immer wieder neues Publikum. Zentral ist dabei der stadt- oder zeitaktuelle Bezug. Durch die künstlerische Betrachtung eröffnen sich der Stadtgesellschaft vielseitige neue und überraschende Perspektiven auf bekannt geglaubte Themen und Fragestellungen. Gleichzeitig regt der partizipative Charakter der Projekte Passant*innen wie Bürger*innen zum Innehalten, Reflektieren und Neubewerten ein.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh. Geförderte Projekte müssen in einer der Mitgliedsstädte des KS NRW GT durchgeführt werden.

Die Zusammenarbeit sowohl mit anderen Institutionen der Stadt (z.B. Schulen, Vereine, Interessensvertretungen), als auch zwischen externen und lokalen Künstler*innen ist erwünscht. Nicht gefördert werden können Formate für geschlossene Gruppen. Werden bspw. Workshops durchgeführt, muss mindestens eine öffentlich zugängliche Abschlusspräsentation der Ergebnisse stattfinden.

Künstler*innen können selbst keine Bewerbungen für ihre Projektidee einreichen. Das Gleiche gilt für Institutionen und Vereine aus Nicht-Mitgliedsstädten.

 

Was wird gefördert?

Folgende Projekte sind möglich:

  • Performance
  • Temporäre Kunst im öffentlichen Raum
  • Public Art / partizipative Formate / künstlerische Dialog- und Diskursräume
  • Experimentelle Kunst
  • Spartenübergreifende Projekte

Sie können Themenfelder behandeln wie:

  • Kommunikation
  • Austausch
  • Inklusion
  • Interaktion
  • Beziehungen zwischen Natur und Mensch
  • Toleranz
  • Vereinzelung vs. Gruppenbildung
  • Perspektivenvielfalt

Wichtig ist, dass die Projekte…

  • im öffentlichen Raum stattfinden.
  • zeitlich begrenzt sind.
  • von einer Künstlerin / einem Künstler beziehungsweise einem Kollektiv geleitet werden. Zur Beurteilung der künstlerischen Qualität ist die*der Künstler*in in der Bewerbung zu benennen.
  • ein stadt- oder zeitaktuelles Thema bearbeiten.
  • experimentell, innovativ und ergebnisoffen sind
  • partizipativ sind.
  • die von „alten Formaten“ bekannten Grenzen zwischen Künstler*in und Publikum hinterfragen.

Großveranstaltungen, Festivals und andere Veranstaltungen, bei denen das Stadtbesetzungsprojekt nicht deutlich abzugrenzen ist, sowie geschlossene Workshops sind nicht förderfähig. Projekte, die bereits im Rahmen der Stadtbesetzung gefördert wurden, können nur in begründeten Ausnahmefällen eine erneute Förderung erhalten.

 

Höhe und Finanzierungsart der Förderung

Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 3.750 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). 

Gemäß der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen kann Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. 

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.1.2026 bei allen vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Projekten die auf der Honorarmatrix basierenden Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich gelten. Zur Berechnung von Mindesthonoraren für beteiligte selbstständige, professionelle Künstler*innen wird der Honorarrechner der Stadt Dortmund empfohlen. Die Mindesthonorare stellen keine Begrenzung nach oben dar – eine höhere Vergütung wird explizit begrüßt. 

Sollten die projektbezogenen Ausgaben Investitionen beinhalten (bspw. Kauf von Technik oder Mobiliar), ist die Notwendigkeit ebenjener im Antrag explizit zu erläutern.

Wie kann man sich bewerben?

Reichen Sie die Online-Bewerbung mit Projektskizze und einem vorläufigen Kostenplan für Ihr Stadtbesetzungs-Projekt bis zum 31. Januar 2026 über das Bewerbungsformular auf der Website des Kultursekretariats ein. Die Projektskizze sollte einen deutlichen Bezug zu den Förderkriterien aufweisen (s. oben: „Was wird gefördert?“).

Wie und bis wann werden die Projekte ausgewählt?

Alle eingereichten Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist von einer Jury gesichtet. Entscheidend für die Auswahl ist zum einen die Qualität der Beiträge, zum anderen wird eine möglichst breitgefächerte Palette an künstlerischen Perspektiven und Herangehensweisen angestrebt. Sollte Ihr Projekt nach positivem Jury-Votum gefördert werden können, ist eine Beantragung der Fördermittel über die Website des Kultursekretariats möglich. Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt. 

Bitte beachten Sie, dass die Projekte erst mit Eingang des Antrags und eines erteilten Vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZM) begonnen werden dürfen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf der Website des Kultursekretariats gibt es umfangreiche Informationen zum KS NRW GT, den Förderprogrammen und Projekten. Die Dokumentationen der vergangenen Stadtbesetzungs-Projekte finden Sie auf der Projektwebsite

 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie
Dr. Sigrun Brunsiek (Projektleitung Stadtbesetzung)

sigrunbrunsiek(at)gmail.com


Antje Welz (Kultursekretariat NRW Gütersloh)
Telefon: 05241-21184-0
Antje.welz(at)guetersloh.de

 

Foto: Stadtkultur Rheine

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