Ab sofort sind Bewerbung für Durchdrehen! 2026/2027 möglich. (Für die Bewerbung ist ein Login erforderlich. Bitte registrieren Sie sich, sollten Sie noch keinen Zugang haben).
Die Bewerbungsfrist ist der 31. März 2026.
Von der Jury ausgewählte Projekte in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 2.500 € pro Jahr, d.g. insgesamt mit max. 5.000 € gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich. Bei kommunalen Projektträgern beträgt dieser 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der Gesamtausgaben.
Weitere Informationen finden Sie im Projektaufruf 2026/2027 zum Download oder nachfolgend.
________________
Projektaufruf
Im Förderprogramm „Durchdrehen!“ steht der zeitgenössische Tanz für Menschen ab 10 Jahren im Fokus. Im zweijährlichen Rhythmus fördert das Kultursekretariat NRW Gütersloh tanzkünstlerische Bildungsprojekte, macht diese sichtbar und eröffnet den Austausch mit Projektgruppen anderer Kommunen in ganz NRW. Tanz zu erleben, sich selbst tänzerisch zu erfahren und auszudrücken – ob auf der Bühne oder im Proberaum – ist das Herzstück der „Durchdrehen“-Projekte.
Das Förderprogramm „Durchdrehen!“ besteht aus drei Bausteinen:
- Zeitgenössische Tanzprojekte
Junge Tanzbegeisterte und professionelle Choreograf*innen oder Tanzpädagog*innen treffen aufeinander, um sich ein Jahr gemeinsam und partizipativ mit Tanz zu beschäftigen. Das KS NRW GT fördert ausgewählte Projekte mit jeweils bis zu 5.000 Euro. - Besuch von professionellen Tanzproduktionen
Im Rahmen des Förderzeitraums haben die „Durchdrehen!“-Gruppen zusätzlich Gelegenheit, professionelle Tanzproduktionen zu besuchen – diese werden mit einer Pauschale gefördert. - Teilnahme am überregionalen „Durchdrehen!“-Festival
Highlight des Projektes ist das „Durchdrehen!“-Festival 2027, bei dem die teilnehmen-den Gruppen ihre Arbeiten präsentieren, reflektieren und diskutieren. Eingebettet in ein vielfältiges Rahmenprogramm, werden hier genau die Erkenntnisse gewonnen, die es braucht, um in der nächsten Förderphase zielführende Impulse setzen zu können. Die Teilnahme ist für alle Gruppen verpflichtend. Das Kultursekretariat NRW Gütersloh fördert die An- und Abreise mit einer Pauschale.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh. Dies können sowohl kommunale (Kultur-) Institutionen oder kultur- bzw. sozialpädagogische Einrichtungen wie beispielsweise Jugendkunstschulen und Jugendzentren als auch eingetragene Vereine, wie z.B. Fördervereine von Schulen, sein. Die Förderung von Projekten an Tanzschulen ist möglich, sofern sich diese konzeptuell vom Regelunterricht abgrenzen lassen und hinsichtlich neuer Zielgruppen öffnen. Die geförderten Projekte müssen in ebendieser Mitgliedsstadt durchgeführt werden. Die Förderung von Projekten an Tanzschulen ist möglich, sofern sich diese konzeptuell vom Regelunterricht abgrenzen lassen und hinsichtlich neuer Zielgruppen öffnen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden tanzkünstlerische Projekte, die
- auf den Projektzeitraum von Sommer 2026 bis Sommer 2027 begrenzt sind
- sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 10 bis 27 Jahren richten und (vorbehaltlich dieser Altersmaßgabe) offen für die Beteiligung diverser Zielgruppen sind.
- in Zusammenarbeit mit professionellen Tänzer*innen, Choreograf*innen oder Tanzpädagog*innen stattfinden
- eine partizipative Entwicklung zeitgenössischer Tanzchoreografien umfassen
- außerunterrichtlich stattfinden
Höhe und Finanzierungsart der Förderung
Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem Festbetrag in Höhe von maximal 2.500 Euro pro Jahr, d.h. insgesamt mit max. 5.000 Euro gefördert werden. Den Projektgruppen stehen darüber hinaus Pauschalen für den Besuch einer professionellen Tanzproduktion sowie für die An- und Abreise zum „Durchdrehen!“-Festival zur Verfügung. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20%, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.1.2026 bei allen vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Projekten die auf der Honorarmatrix basierenden Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich gelten. Zur Berechnung von Mindesthonoraren für beteiligte selbstständige, professionelle Künstler*innen wird der Honorarrechner der Stadt Dortmund empfohlen. Die Mindesthonorare stellen keine Begrenzung nach oben dar – eine höhere Vergütung wird explizit begrüßt.
Sollten die projektbezogenen Ausgaben Investitionen beinhalten (bspw. Kauf von Technik oder Mobiliar), ist die Notwendigkeit ebenjener im Antrag explizit zu erläutern.
Wie kann man sich bewerben?
Reichen Sie die Online-Bewerbung mit Projektskizze und einem vorläufigen Kostenplan für Ihr Durchdrehen!-Projekt bis zum 31. März 2026 über das Bewerbungsformular auf der Webseite des Kultursekretariats ein.
Wie und bis wann werden die Projekte ausgewählt?
Die Bewerbungen werden im Frühjahr von einer Jury gesichtet. Entscheidend für die Auswahl ist zum einen die Qualität der Beiträge, zum anderen wird eine stimmige und vielseitige Gesamtauswahl angestrebt. Im Sinne der Teilhabe werden Bewerbungen für inklusiv gestaltete Angebote im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere Bewerbungen von mixed-abled Gruppen sowie von Einrichtungen, die in der Kommunikation und Gestaltung ihres Angebots explizit die Bedürfnisse von jungen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen berücksichtigen und deren aktive Teilnahme ermöglichen. Sollte Ihr Projekt nach positivem Jury-Votum gefördert werden können, ist eine Beantragung der Fördermittel über die Webseite des Kultursekretariats möglich. Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Projekte erst mit Eingang des Antrags und eines erteilten Vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) begonnen werden dürfen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der Website des Kultursekretariats gibt es umfangreiche Informationen zum KS NRW GT, den Förderprogrammen und Projekten sowie Dokumentationen der vergangenen Durchdrehen!-Festivals.
Bei weiteren Rückfragen kontaktieren Sie
Karin Grummert
Referentin für Kulturelle Bildung
Kultursekretariat NRW Gütersloh
05241-21184-15
karin.grummert@guetersloh.de
Foto: Dennis Zimmermann