Ab sofort sind Bewerbung für (D)ein Ding 2026 möglich. (Für die Bewerbung ist ein Login erforderlich. Bitte registrieren Sie sich, sollten Sie noch keinen Zugang haben).
Die Bewerbungsfrist ist der 1. Februar 2025.
Von der Jury ausgewählte Projekte in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh können mit einem Festbetrag in Höhe von max. 3.000 €gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich. Bei kommunalen Projektträgern beträgt dieser 20 %, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10 % der Gesamtausgaben.
Weitere Informationen finden Sie im Projektaufruf 2026 zum Downloadoder nachfolgend.
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(D)ein Ding: Projektaufruf 2026
Projektaufruf
Das Förderprogramm (D)ein Ding steht für ein experimentelles Spielfeld, um innovative kulturpädagogische Projekte mit Modellcharakter zu erproben. Durch einen niedrigschwelligen, jugendkulturellen und partizipativen Ansatz der geförderten Projekte trägt (D)ein Ding zu einer aktiven Teilnahme und Teilhabe von Jugendlichen ab 14 Jahren und jungen Erwachsenen in ihrer Stadt bei. Die künstlerisch vielfältig konzipierten kulturellen Bildungsprojekte werden von professionell tätigen Künstler*innen bzw. Kulturpädagog*innen geleitet und zeichnen sich aufgrund dessen durch eine hohe inhaltliche und künstlerische Qualität aus.
Wir laden Kommunen, Vereine und Institutionen dazu ein, sich im Projektzeitraum 2026 an dem Förderprogramm (D)ein Ding zu beteiligen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Februar 2026.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich öffentliche und private Träger aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh. Dies können sowohl kommunale (Kultur-) Institutionen oder kultur- bzw. sozialpädagogische Einrichtungen wie beispielsweise Jugendkunstschulen und Jugendzentren als auch eingetragene Vereine sein. Die geförderten Projekte müssen in ebendieser Mitgliedsstadt durchgeführt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kulturpädagogische Projekte, die
- zeitlich begrenzt sind
- sich an Jugendliche ab 14 Jahren richten und (vorbehaltlich dieser Altersmaßgabe) offen für die Beteiligung diverser Zielgruppen sind
- neu ins Leben gerufene Ideen, Konzepte und Formate modellhaft erproben
- in Zusammenarbeit mit professionellen Künstler*innen, Kultur- oder Medienpädagog*innen stattfinden
- das Kennenlernen, Erproben, Erlernen und Vertiefen kultureller Ausdrucksformen (ggf. auch interdisziplinär oder experimentell) ermöglichen
- partizipativ sind und die Teilnehmenden zum Ausgangspunkt des kulturellen Schaffens machen
- außerunterrichtlich stattfinden – digital, analog oder hybrid.
Höhe und Finanzierungsart der Förderung
Die von der Jury ausgewählten Projekte können mit einem Festbetrag in Höhe von maximal 3.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist erforderlich (bei kommunalen Projektträgern 20 %, bei nicht-kommunalen Projektträgern 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben). Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.1.2026 bei allen vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Projekten die auf der Honorarmatrix basierenden Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich gelten. Zur Berechnung von Mindesthonoraren für beteiligte selbstständige, professionelle Künstler*innen wird der Honorarrechner der Stadt Dortmund[VC1] empfohlen. Die Mindesthonorare stellen keine Begrenzung nach oben dar – eine höhere Vergütung wird explizit begrüßt.
Sollten die projektbezogenen Ausgaben Investitionen beinhalten (bspw. Kauf von Technik oder Mobiliar), ist die Notwendigkeit ebenjener im Antrag explizit zu erläutern.
Wie kann man sich bewerben?
Reichen Sie die Online-Bewerbung mit Projektskizze und einem vorläufigen Kostenplan für Ihr (D)ein Ding-Projekt bis zum1. Februar 2026 über das Bewerbungsformular auf der Webseite des Kultursekretariats ein. Die Projektskizze sollte einen deutlichen Bezug zu den Förderkriterien aufweisen (s. oben: „Was wird gefördert?“).
Wie und bis wann werden die Projekte ausgewählt?
Die Bewerbungen werden im Frühjahr 2026 von einer Jury gesichtet. Entscheidend für die Auswahl ist zum einen die Qualität der Beiträge, zum anderen wird eine stimmige und vielseitige Gesamtauswahl angestrebt. Sollte Ihr Projekt nach positivem Jury-Votum gefördert werden können, ist eine Beantragung der Fördermittel über die Webseite des Kultursekretariats möglich. Eine Antragsfrist wird mit der Bewerbungszusage mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Projekte erst mit Eingang des Antrags und eines erteilten Vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) begonnen werden dürfen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der Website des Kultursekretariats gibt es umfangreiche Informationen zum KS NRW GT, den Förderprogrammen und Projekten sowie Dokumentationen vergangener Projekte.
Bei weiteren Rückfragen kontaktieren Sie
Karin Grummert
Referentin für Kulturelle Bildung
Kultursekretariat NRW Gütersloh
05241-21184-15
karin.grummert@guetersloh.de
Foto: Tessa-Viola Kloep