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SPIELRAUM

Von 2026 bis 2028 haben Bespieltheater und vergleichbare Kulturorte aus den Mitgliedsstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh Gelegenheit, sich mit Projekten zu bewerben.

Ziel des Programms ist es, die Sichtbarkeit der antragsberechtigten Bespieltheater und vergleichbarer Kulturorte in den Mitgliedsstädten des KS NRW GT durch die strategische und synergetische Vernetzung mit Akteur*innen der professionellen Freien Szene NRW zu stärken und die Profilierung der Häuser durch eine zeitgemäße Programmatik, wie auch die Einbettung zielführender und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Vermittlungsformate und/oder Community Projekte zu steigern.

Projekte können unter Berücksichtigung aller nachstehend genannten Förderbereiche – auch mehrjährig – konzipiert und gefördert werden.

REDSHIFT – Tales of gaining power. SPIELRAUM 2024, Foto: Thimo Kortmann

Antragsberechtigt sind im Sinne des Förderprogramms profilierte Bespieltheater (ohne eigenes Ensemble), deren Sitz in einer Mitgliedsstadt des KS NRW GT liegt. Dabei können sowohl Häuser in kommunaler wie auch privater Trägerschaft berücksichtigt werden. 

Ausgehend von einem klar formulierten, auf Basis der Ausgangssituation identifiziertem Ziel, sollen im Rahmen der Projektplanung Maßnahmen in mindestens einem der nachstehenden Bereiche berücksichtigt werden:

I.    PASS_SPIELEN // Programmgestaltung und Vernetzung 
II.   AB_SPIELEN // Produktionen on Tour 
III. MIT_SPIELEN // Sichtbarkeit_Audience Development-Audience Engagement

 

INKLUSION_DIVERSITÄT_TEILHABE Bewerbungen, die durch ein qualitativ belastbares Konzept zur Teilhabe und Barrierefreiheit überzeugen und/oder auf die Implementierung eines Awareness-Teams abzielen, finden bevorzugte Berücksichtigung.

 

Wichtige Aspekte sind hierbei:

I.    Eine schlüssige Gesamtkonzeption

II.   Die Vernetzung mit der professionellen Freien Szene NRW (lokal/überregional)

III.  Kulturvermittlung, Audience Development und Audience Engagement

IV.   Eine korrespondierende Öffentlichkeitsarbeit

V.    Ein gut strukturierter und zielführender Ablauf

VI.  Ein übersichtlicher und durchdachter Kosten- und Finanzierungsplan 

VII. Die Bereitschaft zum Wissenstransfer

VII. Die verpflichtende Mitwirkung im SPIELRAUM-Netzwerk (z.B. die Teilnahme an Netzwerktreffen)

3. SPIELRAUM-Netzwerktreffen Oktober 2024 in Witten, Foto: Christian Deutscher

Die von der Jury für die Förderung empfohlenen Projekte können nach erfolgreicher Antragstellung im Rahmen einer Anteils- oder Festbetragsfinanzierung gefördert werden.

SPIELRAUM-Projekte können grundsätzlich mit jährlich bis zu 60.000 € gefördert werden. Bei Pilotprojekten mit einem entwickelten und strategisch profilierten Schwerpunkt im Bereich Kulturvermittlung, Audience Development und Community Building ist eine Förderung in Höhe von max. 70.000 € jährlich möglich. 

Die maximale Höhe der Förderung beträgt bei kommunalen Projektträgern bis zu 80%, bei nicht-kommunalen Projektträgern bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. 
Sofern keine anderen Regelungen zur Erbringung eines baren Eigenanteils getroffen werden, kann der Eigenanteil auch in voller Höhe durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Der bare Eigenanteil kann auch durch projektbezogene Spenden abgebildet werden.

Antragsberechtigte Bespieltheater können sich während laufender Projektaufrufe online – u.a. mit folgenden Angaben – bewerben:

  • Schilderung der Ausganssituation und der darauf basierenden Projektkonzeption
  • inhaltliche Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • Darstellung der sich daraus – mit Förderzweck und –ziel korrespondierenden – ergebenden Perspektiven
  • Nennung der Kooperationspartner*innen aus der professionellen Freien Szene und ggf. aus anderen relevanten Felder (z.B. Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Vereine, etc.)
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Nach Ablauf des Projektaufrufes befindet eine fachkundige Jury darüber, welche Projekte für die Förderung empfohlen werden.

Alle Bewerber*innen werden über die Entscheidung der Jury informiert, die für eine Förderung empfohlenen werden um Antragstellung über das Online-Portal des Kultursekretariats gebeten, wobei Hinweise der Jury und unter Umständen damit verbundenen Auflagen zu berücksichtigen sind.

Mit Antragstellung ist bei Projekten mit einem Fördervolumen von weniger als 50.000,00 € die Genehmigung zur Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns offiziell erteilt. Vor Antragstellung darf nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein.

Aktuell sind drei Projektaufrufe mit folgenden Bewerbungsfristen geplant*:

1. Projektaufruf / Bewerbungsfrist 8. Dezember 2025 bis 31. Januar 2026

2. Projektaufruf / Bewerbungsfrist 1. März 2026 bis 30.04.2026

3. Projektaufruf / Bewerbungsfrist 1. Juli 2026 bis 30. September 2026

Diese und weitere Termine geben wir auch über unseren Newsletter und auf der SPIELRAUM-Website bekannt.

Bitte wenden Sie sich bei weiterem Informationsbedarf an die Projektleiterin Beate Brieden.

*vorbehaltlich der Bewilligung von Landesmittel und ausreichender Verfügbarkeit im jeweiligen Projektaufruf

 

Projektwebsite 

Förderprogramm

Projektaufrufe 2026–2028

Bei Rückfragen kontaktieren Sie

Beate Brieden 
Projektleitung
Tel.: 05241 21184-17 
beate.brieden(at)guetersloh.de 

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