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Kulturstrolche

Keine andere Einrichtung erreicht so viele junge Menschen wie die Schule. Das Projekt „Kulturstrolche“ setzt seit über zehn Jahren genau hier an: Es bringt wichtige Akteur*innen und Partner*innen zusammen, um ein starkes und nachhaltiges Netzwerk aus Grundschulen, Kultureinrichtungen und lokalen Künstler*innen zu bilden. Teilnehmende Grundschüler*innen erhalten so früh Zugang zu den verschiedenen Kunstsparten Theater, Musik, Literatur, Medien, Geschichte, Kunst und Tanz sowie die Möglichkeit, die kulturelle Vielfalt ihrer eigenen Stadt zu entdecken. 

Die Kulturstrolche stehen für Entdeckerfreude, Schaffensdrang und ermöglichen den Blick hinter die Kulissen von Kunst und Kultur – ganz unabhängig von den Ressourcen und Interessen des Elternhauses. Im Klassenverbund und in Begleitung der Lehrkräfte lernen Kulturstrolche auf spielerische Art und Weise die verschiedenen Kultursparten mit ihren Kulturorten und Kulturschaffenden kennen. Sie begegnen Künstler*innen und erfahren, wie vielfältig Kunst und Kultur sein können. Kulturstrolche entdecken, beobachten und stellen Fragen. Vor allem aber probieren sie sich selbst in den kulturellen Ausdrucksformen aus.

Kulturstrolche werden zu Kulturexpert*innen, indem sie:

  • Kultur entdecken: Die Kulturstrolche begeben sich auf eine Erkundungstour durch ihre Umgebung und werden zu echten Experten für die vielfältige kulturelle Landschaft ihrer Stadt.
  • in die Welt der Kunst und Kultur eintauchen: Die Kulturstrolche lernen Künste, Kulturschaffende und kulturelle Orte kennen – und das sowohl analog als auch digital. Sie bewegen sich hinter und vor den Kulissen, stellen Fragen und sind nie nur Zuschauer*innen oder Zuhörer*innen.
  • selbst ein Stück Kultur erschaffen: Die Kulturstrolche werden selbst künstlerisch aktiv und erschaffen vor dem Hintergrund ihrer Erlebnisse etwas Eigenes. Sich selbst als Handelnde zu erfahren, ist ein Kernstück des Programms.
  • Kulturerfahrungen reflektieren und dokumentieren: Die Kulturstrolche halten auf kreative Art und Weise ihre Fragen, Erfahrungen und Eindrücke fest. Durch die Dokumentation und Reflexion ihrer Kulturerlebnisse entstehen so über drei Jahre ganz individuelle (Kultur)tagebücher.

Mit dem Jahr 2019 wurden neue Wege beschritten: Mit neuem Konzept und Erscheinungsbild führen das Kultursekretariat NRW Gütersloh und das NRW KULTURsekretariat (Wuppertal) in gemeinsamer Trägerschaft das Programm Kulturstrolche weiter und setzen neue Schwerpunkte in den Bereichen kulturelle Vielfalt und Digitalisierung. Zielsetzung ist es, das Projekt, das seinen Ursprung in der Stadt Münster hatte, nun zeitgemäß weiter zu entwickeln und zu qualifizieren.

Wer wird gefördert?

Einen Antrag stellen können öffentliche und private Träger aus den Mitgliedstädten des Kultursekretariat NRW Gütersloh. Der*die Antragsteller*in übernimmt i.d.R. für die jeweilige Mitgliedsstadt die Rolle der Projektleitung und ist neben der Verwaltung der Fördermittel auch für die inhaltliche Projektkoordination zuständig. Dies beinhaltet u.a. den Aufbau von Kooperationen mit den örtlichen Grundschulklassen und Kulturakteur*innen und die Pflege dieses Netzwerks.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Besuche von Kulturveranstaltungen und -institutionen mit Vor- und Nachbearbeitung sowie eigener kreativer Praxis von Grundschüler*innen der Jahrgangsstufen 2-4. Die Angebote, die im Rahmen des Projekts durchgeführt werden, werden von der Projektleitung (i.d.R. identisch mit dem*der Antragsteller*in) vor Beginn des jeweiligen Schuljahrs als Kulturstrolche-Programm bei der Geschäftsstelle des Kultursekretariat NRW Gütersloh zur Freigabe eingereicht. Für den Gesamtverlauf des Projekts und die Qualität der einzelnen Kulturstrolche-Angebote gelten folgende Maßgaben:

1. Organisatorischer Rahmen

  • Die Angebote finden während der regulären Unterrichtszeit statt.
  • Die Teilnahme erfolgt im Klassenverband.
  • Der Projekteinstieg ist nur zu Beginn eines Schuljahres möglich.
  • Die Teilnahme an allen Kulturstrolche-Angeboten ist für die Kinder unentgeltlich. Es dürfen keine Elternbeiträge erhoben werden.
  • An Schulen mit etabliertem Kulturstrolche-Projekt im Klassenverband können zusätzliche, durch Eigenmittel finanzierte Angebote im offenen Ganztag (OGS) stattfinden.
  • OGS-Gruppen, deren zugehörige Schule nicht am Kulturstrolche-Projekt beteiligt ist, dürfen nur im Rahmen der OGS-Pilotphase (2025-2028) teilnehmen.

2. Kontinuität und Spartenvielfalt

  • Die Angebote müssen einer oder mehreren der folgenden Sparten zuzuordnen sein: Bildende Kunst, Geschichte, Literatur, Medien, Musik, Tanz, Theater. Spartenübergreifende Angebote werden unter dem Label „Extra“ geführt.
  • Die beteiligten Klassen nehmen kontinuierlich über drei aufeinanderfolgende Schuljahre (2. bis 4. Schuljahr) an den Angeboten teil.
  • In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei der Teilnahme von Schulen mit abweichender Klassen- oder Jahrgangsstruktur) kann der Teilnahmezeitraum auf unter drei Schuljahre verkürzt bzw. können die vorgesehenen Jahrgangsstufen (2. bis 4. Schuljahr) an die schulischen Rahmenbedingungen angepasst werden.
  • Pro Halbjahr ist pro Klasse mindestens ein Angebot umzusetzen. Jedes Angebot muss zu einer anderen Sparte gehören.
  • In begründeten Ausnahmefällen (z. B. im Falle einer besonders umfangreichen lokalen Angebotsvielfalt einer bestimmten Sparte) kann eine Klasse auch mehr als ein Angebot einer Sparte wahrnehmen. 

3. Methodische und inhaltliche Anforderungen

  • Jedes Angebot (mit Ausnahme von Angeboten der Sparte Geschichte) muss einen künstlerisch-kreativen Bestandteil enthalten.
  • Die Angebote sind inhaltlich und methodisch an der Zielgruppe auszurichten.
  • Die Angebote müssen einen Vermittlungsaspekt enthalten und partizipativ angelegt sein: Reine Rezeptionsangebote (z. B. ein Aufführungsbesuch) sind nicht ausreichend. Typische Vermittlungsmethoden im Rahmen des Kulturstrolche-Projekts sind z. B. kreative Praxisanteile, Nachgespräche oder dialogische Führungen.
  • Die Angebote werden unter Einbeziehung des vom Kultursekretariat bereitgestellten Kulturstrolche-Hefts in der Schule nachbereitet. 

4. Ort der Umsetzung

  • Die Angebote finden in den Kulturorten statt, d. h. außerhalb des Schulgeländes. Wenn ein Angebot aus mehreren Komponenten besteht und lediglich eine außerhalb des Schulgeländes stattfindet, gilt diese Anforderung als erfüllt. Hinweis: Für Anbieter*innen ohne eigenen oder mit einem nicht zugänglichen Veranstaltungsort sind in Kooperation mit lokalen Institutionen geeignete Alternativen außerhalb des Schulgeländes für die Umsetzung zu suchen (z. B. Familien-/Bürgerzentren, VHS o. Ä.).
  • Ausnahme: Wenn vor Ort keine geeigneten Räumlichkeiten für bestimmte Angebote verfügbar sind, können diese in der Schule stattfinden.
  • Die genannte Ausnahme betrifft maximal ein Drittel der Angebote im Programm.
  • Die genannte Ausnahme betrifft maximal ein Drittel der gebuchten Angebote einer Klasse über den gesamten, dreijährigen Projektzeitraum. 

5. Kulturakteur*innen

  • Anbieter*innen von Kulturstrolche-Angeboten können öffentlich getragene, kommerzielle oder non-profit Kulturinstitutionen sowie freiberufliche Künstler*innen oder Kulturpädagog*innen sein.
  • Die Bewertung der künstlerischen und pädagogischen Eignung der Kulturakteur*innen liegt im Aufgabenbereich der Projektleitung. Anhaltspunkte dafür können bspw. zertifizierte Abschlüsse oder einschlägige Praxiserfahrungen sein.
  • Im Sinne nachhaltiger lokaler Netzwerke sollen – soweit möglich – Kulturakteur*innen aus der jeweiligen Kommune oder der Region eingebunden werden.

     

Förderfähige und nicht förderfähige Kosten

  • Folgende Kosten sind im Rahmen des Projekts förderfähig: Künstler*innen-Honorare, Eintrittsgelder, Reisekosten für die Fahrten der Kulturstrolche zu den Projektangeboten, Verbrauchsmaterialien, die im Rahmen der Kulturstrolche-Angebote benötigt werden, Personalkosten für projektbezogene Beschäftigungsverhältnisse sowie entsprechende Personalnebenkosten, KSK, Tantiemen, GEMA, Raum- und Technikmieten, Versicherungen, Materialtransporte, Leih- und Übernahmegebühren.
  • Zusätzlich dazu ist der kostenfreie Druck und Versand von projektspezifischen PR-Materialien (Kulturstrolche-Heft, Sticker, Flyer, Plakate) Teil der Förderung. Einmal jährlich gibt es dazu eine Bestellmöglichkeit bei der Geschäftsstelle des Kultursekretariat NRW Gütersloh.
  • Nicht förderfähig sind: Ausgaben für Werbung, PR-Medien und sämtliche Merchandising-Artikel (auch selbst erstellte), Verpflegungskosten (auch für die Kulturstrolche selbst), Personalkosten für nicht projektbezogene Beschäftigungsverhältnisse sowie entsprechende Personalnebenkosten.

Das Kultursekretariat NRW Gütersloh fördert das Projekt „Kulturstrolche“ entsprechend der Förderrichtlinien. Förderfähige Kosten werden zu einem Betrag von bis zu 600 Euro pro Klasse und Schuljahr zu 100% gefördert (Festbetragsfinanzierung). Der maximale Förderbetrag liegt derzeit bei 7.200 Euro pro Stadt (12 Klassen). Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. 

Projektanträge für die Kulturstrolche können jährlich bis zum 31. Juli für das Folgejahr gestellt werden. Wenn Sie für Ihre Stadt einen Erstantrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte vorab an die zuständige Mitarbeiterin im Kultursekretariat.

Der Durchführungszeitraum beginnt mit dem Antragseingang und endet i.d.R. mit dem betreffenden Haushaltsjahr. Der genaue Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt und ist verbindlich.

Die Kultursekretariate arrangieren jährlich Fachtage und qualifizierende Workshops, um eine Plattform für Erfahrungsaustausch und Wissensvermittlung zu schaffen. Die Vernetzung der Mitgliedsstädte und die Einbeziehung dieser in die Weiterentwicklung des Projekts sind von besonderer Bedeutung, um das Projekt lebendig und praxisnah und mit bewährtem Erfolg fortzuführen. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an

Christina Sandmeyer

Projektmitarbeiterin Kulturelle Bildung | Kulturstrolche
Telefon: 05241 211 84-23
E-Mail: christina.sandmeyer(at)guetersloh.de

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