Kultursekretariat NRW Gütersloh

Wie werde ich Mitglied?

Hier möchten wir Ihnen grundlegende Informationen über eine Mitgliedschaft im Kultursekretariat NRW Gütersloh vermitteln. Bei weiteren Fragen oder dem Wunsch nach einer Beratung, ob sich die Mitgliedschaft für Ihre Kommune lohnt, sind wir gerne telefonisch, per Mail oder persönlich für Sie da.

Die Mitgliedschaft im Kultursekretariat NRW Gütersloh bietet beinahe jeder nichttheatertragenden Kommune vielfache Vorzüge. Neben den Fördermitteln für die diversen kulturellen Projekte kann sie auch von den landesweit geknüpften Netzwerken profitieren. Informationsveranstaltungen, Tagungen und die Möglichkeit selbst mitzugestalten kommen noch hinzu. Auch wenn nur eine Kommune die Mitgliedschaft beantragen kann, so haben doch alle in ihr ansässigen Institutionen und Vereine die Möglichkeit, die vielseitigen Angebote zu nutzen und Förderanträge zu stellen.

Bevor jedoch eine Mitgliedschaft beantragt wird, empfehlen wir jeder Kommune, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Hat unsere Kommune ausreichend Kapazitäten kulturelle Projekte aus der Förderung des Kultursekretariat NRW Gütersloh zu nutzen?
  • Stehen die dadurch möglichen Fördermittel in einem guten Verhältnis zu der anfallenden Mitgliederumlage?

Mitgliederumlage

Jedes Mitglied zahlt eine jährliche Mitgliederumlage, die jedes Jahr neu von der Ständigen Konferenz beschlossen wird. Die Berechnung ergibt sich aus §5 III der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Einem Festbetrag, der von allen Mitgliedsstädten in gleicher Höhe gezahlt wird, und einem Betrag, der sich aus der Höhe der Einwohnerzahlen errechnet. In dem Berechnungsbeispiel hat die Kommune 19.739 Einwohner (laut www.it.nrw.de).

Berechnung ab 2022

1. Festbetrag (gilt für jedes Mitglied)

2.930,00 EUR

2. Einwohnerzahl x 0,05 EUR (hier: 19.739 x 0,05 EUR)                  

986,95 EUR

= Mitgliederumlage netto (zzgl. 19% Umsatzsteuer)

3.916,95 EUR

 

 

Beantragung der Mitgliedschaft

Der Entschluss für eine Mitgliedschaft im Kultursekretariat NRW Gütersloh steht fest? Dann muss diese nach folgendem Schema beantragt werden:

  1. Die Kommune benötigt einen Ratsbeschluss über den Beitrittswunsch.
  2. Dieser Beschluss wird zusammen mit einer formlosen Beitrittsanfrage postalisch oder per Mail an das Kultursekretariat NRW Gütersloh gesendet.
  3. Die Anfrage wird von der Ständigen Konferenz des Kultursekretariats beraten.
  4. Nach positiver Beschlussfassung und einigen Formalitäten beginnt die Mitgliedschaft zum gewünschten Termin (1. Januar oder 1. Juli). Zu den Formalitäten zählen die Unterzeichnung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die Genehmigung durch die Bezirksregierung und die Veröffentlichung im Amtsblatt.

 

Diese Informationen als PDF herunterladen.

 

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